Das Fach Deutsch an der Viktoriaschule
Die Viktoriaschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern im Deutschunterricht der Jahrgangsstufen 5 bis 9 (G8) bzw. 10 (G9) grundlegende sprachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, über die sie am Ende der Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 verlässlich und nachhaltig verfügen sollen.
Zugleich bereitet der Deutschunterricht in der Sekundarstufe I auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vor – vor allem dadurch, dass die Schülerinnen und Schüler vertiefte methodische Kompetenzen im Umgang mit literarischen und Sachtexten sowie Medien erwerben. Insofern wird von ihnen erwartet, dass sie am Ende der Sekundarstufe 1 in allen vier Bereichen des Faches Deutsch über die geforderten Kompetenzen verfügen und Aufgabenstellungen von höherem Komplexitätsgrad sachgerecht bearbeiten können.
Zu den vier Bereichen des Deutschunterrichts gehören
• Sprechen und Zuhören
• Schreiben
• Lesen – Umgang mit Texten und Medien
• Reflexion über Sprache
Diese Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beziehen sich
• im Bereich Sprechen und Zuhören auf die Argumentationsfähigkeit in Gesprächen und Diskussionen sowie bewusstes und reflektiertes Sprechen;
• im Bereich Schreiben auf das Verfassen argumentativer Texte und die Anwendung von Analyse- und Interpretationsverfahren bei literarischen Texten und Sachtexten;
• im Bereich Lesen – Umgang mit Texten und Medien auf die Kenntnis literarischer Texte und ihrer Gattungsmerkmale sowie auf den Umgang mit Sachtexten und medialen Texten;
• im Bereich Reflexion über Sprache auf die Verwendung elementarer Fachbegriffe der Wort- und Satzgrammatik, die Beschreibung und Analyse von Texten mit Hilfe einfacher Sprach- und Kommunikationsmodelle sowie die Erklärung von Grundproblemen der Sprachnorm, der Sprachvarietät und des Sprachwandels an geeigneten Beispielen.
Der Deutschunterricht der Sekundarstufe II baut auf den in den Stufen 5-9 bzw. 10 erworbenen Kompetenzen auf und vertieft diese. Er ist inhaltlich gebunden an die Vorgaben für das zentrale Abitur des Landes NRW.